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1273. Oktober 27.

6 Kal. Nov.

Heinrich, Herzog von Schlesien und Herr von Breslau, verpflichtet sich in Erinnerung aller der von seinem Oheim König O(ttokar) empfangenen Wohlthaten, von Niemand Anderem das cingulum honoris militaris zu empfangen, als von Diesem, auch seine Dienerschaft in dieselben Farben zu kleiden wie dieser.

Aus Formelbüchern bei Bodmann cod. epist. Rud. 276, Stenzel Ss. II. 468 und Voigt Formelbuch des Henr. Ital. 59. An dem letzteren Orte ist aus einer Wiener Handschrift des Zdenco de Trebicz das o. beigegebene Datum angef. Da die Datirungen dieser Handschrift keineswegs ohne Weiteres zu verwerfen sind, so wird auf Grund derselben die 2te Urkunde Herzogs Heinrichs (Bodmann 276, Stenzel 467, Voigt 58), deren sehr mit der hier vorliegenden übereinstimmender Inhalt sonst dazu locken könnte, beide neben einander zu stellen, erst ins Jahr 1277 verwiesen, vergl. Löschke in der Zeitschrift XII. 76.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.